Grundlage der Interpretation der Vorschriften waren dabei die Auslegungen und Ausführungen des Landessportbunds NRW, der sich in diesen Fragen im Namen der Sportverbände im Austausch mit der für die Regelungen im Bereich Sport zuständigen Staatskanzlei befindet.
Tennisverbände warten auf weitere Klärungen
Zu beachten ist aber, dass auch der LSB zu einigen Fragestellungen (insbesondere in Bezug auf Wettkampfmöglichkeiten), die schon am Freitag von den NRW-Tennisverbänden aufgeworfen wurden, bisher leider keine verbindlichen Antworten geben konnte und sich deswegen zur Klärung von Details erneut an die Staatskanzlei gewandt hat.
Sobald an TVN, TVM und WTV hierbei ein neuer Sachstand weitergegeben wird, werden die drei Tennisverbände in NRW gegebenenfalls ihre Regelungen erneut anpassen.
>>Download Regelungen Tennissport (PDF)