Soprtbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
· Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
· Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
· Trainer:innen und Übungsleiter:innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
Zuschauer: grundsätzlich 3G
Bis 1000 Personen: (drinnen):
o 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
o Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
Bis 1000 Personen: (draußen):
o 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
o Keine Maskenpflicht
Über 1000 Personen (drinnen):
o 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
o Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
Über 1000 Personen (draußen):
o 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
o Keine Maskenpflicht!