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Vereinsfusion als Chance auf eine bessere Zukunft
Der Mangel an ehrenamtlichen Funktionsträgern, schwindende Mitgliederzahlen und eine unsolide Finanzsituation zwingen immer häufiger Tennisvereine miteinander zusammenzuarbeiten, zu kooperieren oder gar zu fusionieren, um den Tennissport in der jeweiligen Region am Leben zu erhalten. Begleitet wird dieser Prozess häufig von verschiedensten Herausforderungen auf Funktionsträger-, Mitglieder-, Vereins- und Vertragsebene. Gerade emotionale Hürden lassen eine erfolgreiche Zusammenarbeit immer wieder scheitern. Neben einem langfristigen, vertrauensbildenden Prozess und einer intensiven Überzeugungsarbeit bei den Mitgliedern ist dabei insbesondere auch die gemeinsame Entwicklung eines strategischen Gesamtkonzepts mit Maßnahmen für eine erfolgreiche Vereinsentwicklung erforderlich, um den fusionierten Verein nachhaltig erfolgreich in der Sportlandschaft seiner Region zu positionieren. Anderenfalls droht dem fusionierten Verein möglicherweise nach kurzer Zeit das gleiche Schicksal wie den ehemals eigenständigen Vereinen, welche die Fusion als Chance auf eine bessere Zukunft nutzen wollten.
Weitere Infos & Ansprechpartner
Gründe für die Notwendigkeit einer Fusion von Tennisvereinen
Die Gründe für die Notwendigkeit einer Fusion von Tennisvereinen sind vielfältig. Die häufigsten Gründe für eine Vereinsfusion sind:
a) Mangel an ehrenamtlichen Funktionsträgern;
b) schwindende Mitgliederzahlen;
c) hoher Kostendruck;
d) geringere öffentliche Förderung;
e) Aufgabe von Tennisanlagen.
Damit jeder Verein das für ihn passende Verfahren findet machen wir Sie auf dieser Seite mit den wichtigsten, möglichen Fusionsvarianten vertraut.
Für rechtliche und steuerliche Fragen zu den einzelnen Verfahren stehen Ihnen unsere o.g. Ansprechpartner gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Fusion
Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Fusion sind die Beachtung persönlicher, sachlicher und vertraglicher Beziehungen:
1. Funktionsträgerebene
a) langfristiger und vertrauensbildender Prozess
b) sachliche, respektvolle und faire Zusammenarbeit
c) Überwindung emotionaler Hürden
d) intensive Überzeugungsarbeit bei den Mitgliedern
2. Vereinsebene
a) Entwicklung eines strategischen Gesamtkonzepts
b) Entwicklung von Maßnahmen für eine erfolgreiche Vereinsentwicklung (insb. Gewinnung/Bindung von Ehrenamtlichen und Mitgliedern)
3. Vertragsebene
Beachtung der steuerlichen und rechtlichen Grundregeln für eine Fusion
Arten des Zusammenschlusses von Tennisvereinen/-abteilungen
Es gibt verschiedene denkbare Arten eines Zusammenschlusses:
1. Kooperationsvertrag
2. Vereinsrechtliche Fusion
a) zur Aufnahme
b) durch Neugründung
3. Verschmelzung nach Umwandlungsrecht
a) zur Aufnahme
b) durch Neugründung
Zusammenarbeit & Kooperation
1. Vorstufe zur Fusion
2. Zweck
a) Zusammenschluss mit Kooperationspartner
b) Verfolgung gemeinsamer Zwecke / Durchführung gemeinsamer Projekte
3. Beispiele
a) Spielgemeinschaft
b) Festgemeinschaft
c) größere Sportveranstaltung
d) Nutzung von Sportanlagen und Immobilien
Vereinsrechtliche Fusion
1. Mitgliederübergang ohne vermögensrechtliche Regelungen
a) Austritt der Mitglieder aus dem übergebenden Verein A
b) Beitritt der Mitglieder des Vereins A in den aufnehmenden Verein B
c) Beschlüsse der Vereine A + B sind nicht erforderlich
d) Konsequenzen für den abgebenden Verein A
aa) Aufrechterhaltung des Vereinszwecks und Fortsetzung in geändertem Umfang
bb) Änderung des Vereinszwecks (z. B. Förderverein). Achtung: Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Mitglieder möglich (§ 33 Abs. 1 S. 2 BGB)
cc) Auflösung / Liquidation des Vereins
2. Fusion ohne Vermögens- und Rechtsnachfolge
3. Anwendungsfälle in der Praxis
a) Der übertragende Verein besitzt kein nennenswertes Vermögen.
b) Die Vermögenslage des übergebenden Vereins ist kritisch oder unklar, es droht ein Insolvenzverfahren, deswegen soll die Liquidation durchgeführt werden.
c) Der übertragende Verein wird nicht aufgelöst, sondern soll in geänderten Form fortgeführt werden, z. B. als Förderverein.
d) Es wird nur ein Teilbereich übertragen. Beispiel: Eine Abteilung des Vereins A wird mit der entsprechenden Abteilung des Vereins B zusammengelegt.
Verschmelzung
1. Vorteile
a) Das Vermögen des übertragenden Vereins geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Verein über (§20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG).
b) Einzelregelungen wie bei der vereinsrechtlichen Fusion sind nicht notwendig. Vertragspartner der Vereine müssen nicht beteiligt werden.
c) Der übertragende Verein erlischt. Einer besonderen Löschung bedarf es nicht (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG).
d)Auflösung und Liquidation sind entbehrlich.
e) Die Mitglieder des übertragenden Vereins werden Mitglieder des übernehmenden Vereins (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 UmwG).
f) Die Übertragung der Mitgliedschaften bzw. Austritt und Eintritt entfallen.
2. Risiken
Übergang von Verbindlichkeiten und rechtlichen Verpflichtungen auf den aufnehmenden Verein mit entsprechender Haftung.
3. Besonderer Regelungsbedarf (Verschmelzungsvertrag)