Nachspieltage
An die Vereine der
NL, 1. VL und 2. VL.
alle Konkurrenzen (außer NL Damen und Herren)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des verregneten 1. Spieltags, den damit verbundenen Spielausfällen, der totalen Unwissenheit vieler Mannschaftsführer/innen und der nicht zumutbaren Anzahl von Anrufen bei unserem Wettspielleiter und OSR-Referenten möchte ich Sie mit meinem Schreiben bitten, dass Sie die Verantwortlichen für Ihre Mannschaften vor dem kommenden Wochenende noch einmal eindeutig auf die folgenden Regeln unser Wettspielordnung hinweisen.
§ 15 Abbruch, Unterbrechung, Pausen, Nachspieltermine und Neuansetzung von Mannschaftsspielen
1. Sind die Plätze aus Witterungsgründen am festgesetzten Spieltermin unbespielbar, ist eine Wartezeit von mindestens 3 Stunden einzuhalten, bevor das Mannschaftsspiel auf den Nachspieltermin verlegt wird.
Nach Vereinbarung beider Mannschaften kann diese Wartezeit bis auf 1 Stunde verkürzt werden.
Der Oberschiedsrichter bescheinigt dies auf dem Spielberichtsbogen.
Der jeweilige Platzverein ist dafür verantwortlich, dass der von beiden Mannschaftsführern und vom Oberschiedsrichter unterschriebene Spielbericht spätestens am 1. Werktag nach dem Spieltag an die zuständige Stelle per Fax, Post (Poststempel) oder Online abgeschickt wird.
Hierzu gehört auch die Angabe des Nachspieltages!
§ 11 Spieltermine
1. Die Spieltermine und die Nachspieltage für alle Mannschaftsspiele werden vom Verbands- bzw. jeweiligem Bezirks-Sportausschuss festgesetzt und mit dem Spielplan bekanntgegeben.
Dies bedeutet für die o. g. Spielklassen, dass immer der unmittelbar folgende Sonntag, 14.30 Uhr als Nachspieltag zu nehmen ist. Sollte die Anlage des Gastgebers zu diesem Termin belegt sein, gilt die folgende Regelung:
§ 15 Abbruch, Unterbrechung, Pausen, Nachspieltermine und Neuansetzung von Mannschaftsspielen
8. Für die Spiele auf Verbandsebene werden feste Nachspieltage terminiert. Zu diesem Zeitpunkt angesetzte Spiele auf Bezirks- und Kreisebene müssen gegebenenfalls kurzfristig verlegt werden.
Dies kann u. U. auch dazu führen, dass ein Doppelspieltag in Kauf genommen werden muss.
Sollten sich zwei Mannschaften nicht an die o. g. Regelungen halten, gilt ohne Ausnahme die folgende Regelung:
§ 18 Wertung der Spiele
6. Treten die Mannschaften beider Vereine an dem festgesetzten Termin nicht an, so wird das Mannschaftsspiel für beide mit 0 Tabellenpunkten, 0 Matchpunkten, 0 Satzpunkten und 0 Spielpunkten gewertet.
Die aufgeführten Notspieltage sind also nur zu nehmen, wenn alle genannten vorher Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind.
Anschreiben Nachspieltag zum runterladen (anklicken)
Geschrieben am: 10 May 2012





