Förderprogramm auch für Sportvereine in NRW.

Förderprogramm auch für Sportvereine in NRW

Förderwettbewerb: Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Förderwettbewerb „Klimaanpassung.Kommunen.NRW".

22.03.2024

Das Land NRW legt über seine Innovationsförderagentur ein Programm auf, das sich zum Ziel setzt, durch Maßnahmen der Vorsorge und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.

Die Förderung richtet sich an Kommunen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Sportvereine in NRW und damit potenziell auch an die Tennisvereine im Bereich des TVN. 

   

Nachfolgend wesentliche Charakteristika des Förderwettbewerbs:

Informationen zum Verfahren:

  1. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren

  2. In einem ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsagentur NRW einzureichen – die nächste Einreichfrist startet voraussichtlich Anfang Juli 2024 und läuft in jedem Fall bis zum 31. Juli 2024

  3. Die eingereichten Projektskizzen aller Teilnehmenden werden anhand eines Bewertungssystems durch einen Ausschuss bepunktet und die Ergebnisse im Nachgang kommuniziert

  4. Alle Teilnehmenden, deren Projektskizzen ein positives Votum durch den Ausschuss (=Förderempfehlung) erhalten, werden in einem zweiten Schritt aufgefordert, einen Projekt-Förderantrag zu stellen  

Informationen zu Voraussetzungen und förderfähige Vorhaben:

  1. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens müssen über 200.000 Euro liegen; der Fördersatz für Sportvereine liegt bei 80% (bis maximal 90%) 

  2. Grds. sind Vorhaben an oder auf Gebäuden und Liegenschaften möglich, die der Klimafolgeanpassung oder Risikoprävention dienen müssen

  3. Besonders gefragt sind übergreifende Ansätze, die mehrere Themen (bspw. Hitze, Starkregen, Trockenheit) miteinander verknüpfen

  4. U.a. sind folgende Vorhaben denkbar: Schaffung von Flut- und Retentionsflächen, Bau von Verschattungsanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung, Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und -nutzung

   

Wichtiger Hinweis: Die Innovationsförderagentur NRW bietet ab sofort Beratungsgespräche für potenzielle Antragstellende an. Es wird dringend empfohlen, diese vor Einreichung der Skizzen wahrzunehmen.
 
Alle relevanten Informationen (u.a. Kontaktdaten der Beratungsstelle, Richtlinie mit Hinweisen zu förderfähigen Vorhaben und dem Bewertungssystem sowie notwendige Links) und die finale Bekanntmachung der Einreichfrist finden sich unter bzw. werden kommuniziert über

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